Franz. Guayana      

Allgemeine Verkaufsbedingungen der Bakouatours

Gültig ab 01.11.08 bis 31.10.09

1.   Zahlungsbedingungen

Bei der Anmeldung fallen folgende Kosten pro Person an:

·       30% des vereinbarten Arrangementpreises oder mindestens CHF 500.—pro Person bei Erhalt der Auftragsbestätigung; Restbetrag zahlbar 45 Tage vor der Abreise.
·       Falls Sie nur eine Unterkunft, einen Mietwagen, ein Schiff oder ein Landarrangement ohne Flug buchen, erheben wir eine Bearbeitungsgebühr von CHF 60,-- pro Person oder CHF 120,-- pro Dossier.

 

·       Für Langstrecken-IATA-Tickets, die sofort nach der Reservierung ausgestellt werden müssen: 
     CHF 80,- Bearbeitungsgebühr pro Person.
·       BAKOUATOURS berechnet keine Bearbeitungsgebühr (Dossierkosten) bei Reservierung eines Pauschalarrangements (Flug/Hotel/Betreuung vor Ort) oder „Fly & Drive“, bei einem Mindestaufenthalt von einer Woche.
·       Bei „Spezialarrangements“ (Linien-, Charter- oder Privatflüge, Mietobjekte, etc.) gelten die auf Ihrer Auftragsbestätigung gesondert aufgeführten Reservierungs- und Annullierungsbedingungen.
·       Der bei der Reservierung genannte Name (u.a. auch Doppelnamen) muss unbedingt dem im Reisepass eingetragenen Namen entsprechen; jegliche Haftung für durch spätere Namensänderungen entstehende Kosten ist ausgeschlossen.

2. Änderungskosten

Bei Änderung eines Namen, der Unterbringung oder des Fluges werden die Kosten der Leistungsträger angerechnet.

NOTA: Es ist nicht auszuschliessen, dass in ganz bestimmten Fällen eine Leistungsänderung kostenlos erfolgen kann.

3.  Annullationsbedingungen

·       Folgende Annullierungspauschalen werden den Reiseteilnehmern in Rechnung gestellt:

A)  Für Arrangements:

·       CHF 200,-- pro Person als Aufwandsentschädigung im Falle einer definitiven Reservierung und bei Erhalt der Rechnung
·       CHF 500.-- pro Person für alle Tickets, die auf Anforderung der Fluggesellschaft ausgestellt   wurden
·       60-36 Tage vor der Abreise:           20 % des Arrangementpreises oder min. CHF 500.-- pro Person
·       35-21 Tage vor der Abreise:           30% des Arrangementpreises
·       20-08 Tage vor der Abreise:           50% des Arrangementpreises
·       07-00 Tage vor der Abreise: 100% des Arrangementpreises
·       Bei Nichterscheinen (NO SHOW) am Flughafen am Tag der Abreise: 100% Verlust

B)  Für Landarrangements und Schifftransfers, ohne gesondert aufgeführte Spezialkonditionen in der Auftragsbestätigung  

·       mehr als 36 Tage vor der Abreise CHF 300.--pro Person
·       35-16 Tage vor der Abreise:   50% des Landarrangementpreises
·       15-00 Tage vor der Abreise: 100% des Landarrangementpreises
·       Diese Bedingungen schliessen eine evtl. Fakturierung für Bearbeitungsgebühren nicht aus.

4. Spezielle Annullationsbedingungen zum Jahreswechsel für alle Abreisedaten zwischen dem 14.12. und 15.01.

Für Arrangements:

·       CHF 200.-- pro Person als Aufwandsentschädigung im Falle einer definitiven Reservierung und bei Erhalt der Rechnung
·       CHF 500.-- pro Person für alle Tickets, die auf Anforderung der Fluggesellschaft ausgestellt   wurden
·       60-36 Tage vor der Abreise:           20 % des Arrangementpreises oder min. CHF 500.-- pro Person
·       35-21 Tage vor der Abreise:           50 % des Arrangementpreises
·       20-00 Tage vor der Abreise: 100 % des Arrangementpreises
·       Bei Nichterscheinen (NO SHOW) am Flughafen am Tag der Abreise: 100% Verlust

5.    Spezialklauseln für den Fall der Änderung der Reservation oder der Annullation

·       Bakouatours  behält sich das Recht vor, Spezialklauseln einzuführen, auf welche in jeder
Bestätigung jedoch ausdrücklich hingewiesen wird.
·       (Beispiele: Flugtickets, welche sofort auszustellen sind; Flugtickets, welche im Falle von Änderungen oder Annullation nicht rückvergütet werden; Vermietung von Unterkünften oder Schiffen,
Überweisung von Anzahlungen; verschiedene Sonderangebote; jede Leistung, deren
Spezialbestimmungen in der Bestätigung präzisiert wird.)

 

6.    Annullationskostenversicherung & Rückführung ( Rapatriierung)

·       Eine kombinierte Annullationskosten- und Rückführungsversicherung (Rapatriierung) muss vor der Abreise abgeschlossen werden. Bakouatours erklärt sich bereit, gegen eine Gebühr, welche vom Reisepreis abhängt, den Abschluss einer Versicherung gegen die Risiken bei Krankheit und Unfall des Reiseteilnehmers oder eines nahen Verwandten (Eltern, Geschwister) bei ELVIA vorzubereiten,  es sei denn, der Reiseteilnehmer sei bereits gegen diese Risiken versichert.
·       Jeder Reisende wird dringend gebeten sicherzustellen, dass seine Krankenversicherung auf dem neuesten Stand ist, falls ein Krankenhausaufenthalt im Ausland (wg. Krankheit oder Unfall) während der Reise notwendig würde.

7.    Verantwortlichkeit, Preisänderungen

·       Bakouatours haftet nicht für Tariferhöhungen, Verspätungen, Flugplanänderungen, Streiks sowie sonstige Zwischenfälle im Zusammenhang mit Transportgesellschaften.
·       Bakouatours behält sich das Recht zur Weitergabe von Preiserhöhungen vor, für welche
Bakouatours nicht verantwortlich ist (Ticket- bzw. Hotelpreiserhöhungen, starke
     Währungsschwankungen,...)

8.    Formelles, Visum, Impfungen

·       Für die französischen Überseedepartements (Martinique – Guadeloupe – Reunion –
Französisch-Guayana
) benötigen Schweizer Bürger lediglich eine gültige Identitätskarte. Wir empfehlen jedoch einen gültigen Reisepass mitzunehmen.

·       Angehörige anderer Staaten müssen sich bei den Konsulaten bzw. Botschaften des jeweiligen Reiseziels über die benötigten Formalitäten informieren.

·       Für Reisen auf die Antillen ist keine Impfung obligatorisch. Ausser für Reisen nach Französisch-Guayana: hier ist die Gelbfieberimpfung für die Einreise ebenso vorgeschrieben wie die Auffrischung der Tetanus- und Polioimpfung, sofern Sie keinen ausreichenden Schutz nachweisen können. Schutzimpfungen gegen Hepatitis A und B werden empfohlen. Vor Antritt einer Reise nach Französisch-Guayana empfehlen wir Ihnen unsere Rubriken „Gesundheit“,
„Vorbeugung“ und „Vorbereitung auf die Reise“

·       Für Reisen nach Saint-Martin – Saint-Barthélémy – Dominica – Seychellen benötigen Schweizer  Bürger einen gültigen Reisepass.
·       Angehörige anderer Staaten müssen sich bei den Konsulaten bzw. Botschaften des jeweiligen Reiseziels über die benötigten Formalitäten informieren.
·       Impfungen sind nicht obligatorisch.

·       Für Mauritius benötigen Schweizer Bürger einen mind. 6 Monate über das Datum der Rückreise hinaus gültigen Reisepass; Bürger anderer Staaten werden gebeten sich an die Konsulate oder Botschaften von Mauritius zu wenden.

·       Impfungen sind nicht obligatorisch
 
·       Jeder Reiseteilnehmer ist verantwortlich dafür, dass er im jeweiligen Land im Besitze gültiger
Reisepapiere und Gesundheitsnachweise ist.

10. Anwendbares Recht, Gerichtsstand

·       Falls einzelne Reisebedingungen nicht eingehalten werden, bitten wir Sie, sich umgehend an den Leistungserbringer oder an unseren lokalen Vertreter oder an Bakouatours zu wenden; wir werden alles daran setzen, das Problem gütlich zu regeln; sollte dies nicht gelingen, ist
ausschliesslich Schweizerisches Recht anwendbar. Gerichtsstand ist Basel.
·       Jeder Reiseteilnehmer, unabhängig von seiner Staatsangehörigkeit, anerkennt die Anwendbarkeit Schweizerischen Rechts und den Gerichtsstand Basel.

10. Anwendbares Recht, Gerichtsstand

·       Falls einzelne Reisebedingungen nicht eingehalten werden, bitten wir Sie, sich umgehend an den Leistungserbringer, an unseren lokalen Vertreter oder an Bakouatours zu wenden; wir werden alles daran setzen, das Problem gütlich zu regeln; sollte dies nicht gelingen, ist
ausschliesslich Schweizerisches Recht anwendbar. Gerichtsstand ist Basel.
·       Jeder Reiseteilnehmer, unabhängig von seiner Staatsangehörigkeit, anerkennt die Anwendbarkeit Schweizerischen Rechts und den Gerichtsstand Basel.